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Biomasseheizwerke: Förderung durch den Freistaat

Förderprogramm BioKlima

Ein wesentlicher Bestandteil zum Klimaschutz kann beigetragen werden, indem man die Wärmeversorgung auf umweltschonende Quellen ausweitet. Dies kann insbesondere von Kommunen erreicht werden wenn sie zunehmend heimische Bioenergie nutzen. Aus diesem Grund fördert der Freistaat Bayern die Nutzung fester Biomasse und die Investitionen der Kommunen in andere energieeffiziente Wärmeversorgungsanlagen, wie zum Beispiel Solaranlagen und die Nutzung von Abwärme.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts der Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft. Insbesondere werden kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen und Kammern gefördert, die durch das Errichten von Biomasseheizwerken einen nennenswerten Beitrag zur Senkung des jährlichen Kohlendioxidausstoßes in Bayern leisten können. Fördermittel können auch von natürlichen Personen und juristischen Personen des Privatrechts sowie von Personengesellschaften und kirchlichen Einrichtungen in Anspruch genommen werden.

Was wird gefördert?

Prinzipiell wird der Bau neuer Biomasseheizwerke gefördert. Ersatzinvestitionen, gebrauchte Biomasseheizwerke oder Prototypen, die in weniger als drei Fällen betrieben werden oder betrieben worden sind, werden nicht gefördert, es sei denn bei einer Ersatzinvestition handelt es sich um den Ersatz einer Anlage, die seit der Antragstellung bereits zehn Jahre im Betrieb ist, durch eine neue automatisch beschickte Anlage. In diesem Fall kann mit Fördermitteln gerechnet werden.



Folgende Anlagentypen können Förderungen erhalten:

  • Biomasseheizwerke mit einer Nennwärmeleistung von 60 bis 200 Kilowatt zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse 
  • Biomasseheizwerke mit einer Nennwärmeleistung über 200 Kilowatt zur umweltschonenden Wärmeerzeugung
  • Biomasseheizwerke mit einer Nennwärmeleistung unter 60 Kilowatt zur Erzeugung von Wärme die in ein Wärmenetz eingespeist wird, in die auch Solarenergie und/oder Abwärme eingespeist wird; der Anteil der Solar- bzw. Abwärmeenergie muss hierbei mindestens zehn Prozent des Jahresenergiebedarfs decken

Zweck der Förderung:

Durch die Förderung der umweltschonenden Biomasseheizwerke möchte der Freistaat Bayern seinen Beitrag zum Klimaschutz steigern, sowie das Bayrische Energieprogramm erfüllen. Es soll durch dieses Projekt jährlich bis zu 5000 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

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