KfW Bank

Höhere Förderungen bei der KfW Bank für 2020

Die Zuschüsse für energetische Maßnahmen und effiziente Gebäude steigen ab dem 24. Januar bei der bundeseigenen KfW Bank deutlich.

Bei der Sanierung eines Wohngebäudes zu einem „KfW Effizienzhaus 55“ gibt es einen Tilgungszuschuss von 40 Prozent. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 somit müsste der Bauherr 48.000 nicht zurückzahlen.

Je nach der energetischen Effizienz des Projektes kann der Tilgungszuschuss jedoch sinken. Die KfW unterstützt somit die Förderung nach erneuerbaren Energien von der Bundesregierung.

Ziel des Programms ist es, Gebäude so zu sanieren, dass sie möglichst deutlich unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung bzw. künftig des Gebäudeenergiegesetzes liegen.

Um die Anforderungen an ein Effizienzhaus leichter erfüllen zu können, kann man sowohl auf Dämmung als auch auf den Einsatz von erneuerbaren Energien setzen. Dies unterstreicht die Förderung von erneuerbaren durch die KfW.

Einzelmaßnahmen weiterhin förderfähig

Der Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen steigt auf 20 % bei einen Maximalen Kreditbetrag von 50.000 Euro.

Allerdings fallen einige Einzelmaßnahmen weg die jetzt die BAFA abwickelt. Die Förderbereiche die Wegfallen sind: das „Heizungspaket“ und das „Lüftungspaket“ sowie Öl- und Gas-Brennwert-Heizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Ölheizungen fallen Weg

Seit 2020 fördert die KfW bei der Sanierung zum Effizienzhaus keine Wärmeerzeuger auf Basis von Öl. Trotzdem kann man bei der energetischen Berechnung des KfW-Effizienzhaus einen nicht förderfähigen Wärmeerzeuger berücksichtigen. Auch Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, die auch Öl verwenden sind nicht mehr förderfähig.

Die KfW bezuschusst aber weiterhin:

  • Holzvergaser
  • Wärmepumpen
  • Pellets Anlagen
  • Solarthermieanlagen
  • Gas- Brennwertheizungen die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden

Tilgungszuschuss ansonsten Zuschuss

Wenn Bauherren keinen Kredit bei der KfW-Bank in Anspruch nehmen wollen können sie den gleichen Betrag, den sie als Tilgungszuschuss erhalten hätten als reinen Zuschuss bekommen

Tilgungszuschuss bei Neubau

Für das Bauen eines Hauses gibt es ebenso eine Förderung für erneuerbarer Energien. Bei einem „KfW Effizienzhaus 40 Plus“ steigt die Förderung auf 25 Prozent, welches jedoch in der Regel einen Photovoltaikanlage erfordert.

Bei einem „KfW Effizienzhaus 40“ sind es 20 % Förderung und bei einem „KfW Effizienzhaus 55“ sind es 15 %. Der maximale Kreditbetrag liegt jedoch bei 120.000 Euro.

Förderung von Nichtwohngebäuden

Der maximale Tilgungszuschuss hängt bei nicht Wohngebäuden von den Quadratmetern ab. Pro Quadratmeter sind es 275 Euro. Der Tilgungszuschuss bei einem „Effizienzhaus 70“ liegt bei 27,5 % und bei einem „Effizienzhaus 100“ bei 20 %. Im Nichtwohngebäudebereich liegt der Zuschuss für Einzelmaßnahmen bei 20 Prozent bei einem maximalen Zuschuss von 200 Euro pro Quadratmeter.

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