Förderung für kommunale Wärme-Infrastruktur

Förderprogramm Wärme-Infrastruktur

Förderung für kommunale Wärme-Infrastruktur

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet Kommunen umfangreiche Zuschüsse für Investitionen in eine effiziente Wärme-Infrastruktur. Dieses Förderprogramm umfasst mehrere Teilbereiche, die von Kommunen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung separat in Anspruch genommen werden können.

Marktanreizprogramm (MAP) für Wärme aus erneuerbaren Energien Kredit mit Teilschulderlass – Tilgungszuschuss

  • Fördergegenstand: Maßnahmen zur Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen (u. a. durch Abwärmenutzung) auf Basis eines Einsparkonzepts.
  • Förderanteil: 30 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 40 Prozent.
  • Fördersumme: Maximal 500 € pro eingesparter Tonne CO2, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 700 € pro Tonne CO2.




Marktanreizprogramm (MAP) für Wärme aus erneuerbaren Energien Kredit mit Teilschulderlass – Tilgungszuschuss

  • Fördergegenstand: Nahwärmenetze mit Mindestanteil erneuerbare Energien sowie Wärmespeicher.
  • Fördersumme: Kredit für Netze von maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben plus Tilgungszuschuss von bis zu 1 Million Euro, dazu 500.000 Euro bei einer Einspeisung von Tiefengeothermie. Für Wärmespeicher sind bis zu 1 Million Euro vorgesehen.

Modellvorhaben Wärmenetze 4.0 – Zuschuss

  • Fördergegenstand: Innovatives Gesamtsystem für Wärmeinfrastruktur mit hohem Anteil erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und niedrigem Temperaturniveau
  • Förderanteil: Zuschuss von max. 60 % der förderfähigen Kosten für Machbarkeitsstudie/max. 50 % Zuschuss für die Realisierung eines Wärmenetzes 4.0
  • Fördersumme: Max. 600.000 € Zuschuss für Machbarkeitsstudie/max. 15 Mio. € für Realisierung; max. 1 Mio. € Zuschuss für wissenschaftliche Begleitung durch Capacity Building und max. 200.000 € Zuschuss für Kommunikations­ und Informationsmaßnahmen



KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme

  • Fördergegenstand: Auskopplung industrieller Abwärme und Verbindungsleitungen (etwa in bestehende Wärmenetze)
  • Förderanteil: Kredit mit Tilgungszuschuss von zwischen 30 und 40 Prozent, abhängig von der Größe des Unternehmens, oder Zuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • Fördersumme: Maximal 25 Millionen Euro Kredit mit Tilgungszuschuss

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Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zur Nachbetreuung.

Rufen Sie uns einfach an unter 08581 72627910 oder schicken Sie uns eine Online-Anfrage.

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